Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich
Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich für sämtliche von uns erbrachten Leistungen und Angebote. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichenden Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.

§ 2 Sandstrahlarbeiten
Sandstrahlen ist ein materialabtragendes Verfahren zur Oberflächenbearbeitung wie Rostentfernung und Oberflächenverdichtung. Wir strahlen gemäß der Norm SA 2,5. Beim Sandstrahlen können auch bei sorgfältiger Bearbeitung Deformierungen oder Zerstörungen entstehen. Dies ist insbesondere bei dünnen Materialen wie Blechen oder maßhaltigen Gehäuseteilen, Lagersitzen etc. zu berücksichtigen. Für derartige Veränderungen des Materials und zu strahlenden Gegenstandes, insbesondere für die Maßhaltigkeit von Gehäuseteilen, Lagersitzen, Blechteilen, Gewinden etc. wird keine Haftung übernommen. Daher bitten wir unsere Kunden, bei der Auftragserteilung auf den Einsatzbereich des zu strahlenden Gegenstandes hinzuweisen.

Der Kunde hat die zu strahlenden Teile frei von Ölen, Fetten, Kleber, Resten von Klebebändern zu übergeben. Andernfalls hat er die mit der Vorreinigung verbundenen Kosten zu tragen.

Der Kunde hat Gehäuseöffnungen, insbesondere Gewinde und Lagersitze, fachgerecht zu verschließen. Andernfalls muss der Kunde bei Auftragserteilung darauf hinweisen, welche Stellen vor der Bearbeitung verschlossen werden müssen. Diese werden dann von uns gegen Aufpreis verschlossen.

Nach dem Sandstrahlen verbleiben oftmals Reste von Strahlgut auf Flächen, Winkeln, Nischen und Hohlräumen des bearbeiteten Gegenstandes. Wir reinigen den Gegenstand nur oberflächlich.

Vor der Weiterverarbeitung durch z.B. Oberflächenbeschichtung, Lackierung oder Verwendung im z.B. Instrumente- oder Motorenbau hat der Kunde den bearbeiteten Gegenstand entsprechend zu prüfen und verwendungsgerecht zu reinigen.

Nach dem Sandstrahlen ist die Oberfläche des bearbeiteten Gegenstandes ungeschützt. Innerhalb kurzer Zeit kann ein sandgestrahlter Gegenstand bereits durch die Luftfeuchtigkeit rosten. Auch hierfür kann keine Haftung übernommen werden. Wir empfehlen daher, den sandgestrahlten Gegenstand so schnell wie möglich abzuholen. Gerne teilen wir Ihnen die Fertigstellung Ihres Auftrages telefonisch mit.

§ 3 Angebot, Auftragsbestätigung und Vertragsschluss

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt oder ausgeliefert und berechnet worden sind.
Soweit keine gesetzlichen Rücktrittsrechte bestehen, ist die Stornierung eines Auftrages durch den Kunden nur mit unserer schriftlichen Zustimmung möglich. In diesem Fall sind wir unbeschadet weiterer Ansprüche berechtigt, bereits getätigte Aufwendungen und entstandene Kosten in Rechnung zu stellen.

§ 4 Preise

Unsere Preise verstehen sich netto zuzüglich der am Tag der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Alle Preisangaben erfolgen in Euro. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise "ab Werk", ausschließlich Verpackung und sonstiger Versand- und Transportkosten.
Wenn sich zwischen Auftragserteilung und Leistungserbringung ein verbindlich vereinbarter Fixpreis aufgrund einer Änderung wesentlicher Faktoren unserer Preiskalkulation, wie Energie-, Personal-, Material-, Fracht- oder Kreditkosten usw. ändert, werden wir diese Umstände samt den neuen zur Anwendung gelangenden Preise unserem Kunden bekannt geben. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, ohne Säumnisfolgen vom Vertrag zurückzutreten. Gibt der Kunde innerhalb einer von uns angemessen zu setzenden Frist eine diesbezügliche Rücktrittserklärung nicht ab, so gelten die neuen Preise als vereinbart.

§ 5 Zahlung

Die Rechnungsbeträge und sonstige Belastungen sind sofort nach Rechnungsstellung netto Kasse zur Zahlung fällig.
Skonto oder andere Abzüge dürfen nicht vorgenommen werden. Bei einem Auftragswert bis 500 Euro sowie bei Erstaufträgen sind wir berechtigt, Barzahlung bei Abholung der Ware oder Vorkasse zu verlangen.
Alle mit der Zahlung verbundenen Nebenkosten wie Verpackung, Transport usw. gehen zu Lasten des Kunden.
Bei Zahlungsverzug, auch nur mit einer Teilzahlung, wird die gesamte Forderung samt Nebenforderungen sofort zur Zahlung fällig.
Im Falle des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, weitere Lieferung bis zur Bezahlung des fälligen Betrages zurückzuhalten. Kann die Zahlungsfähigkeit des Kunden aus berechtigten Gründen bezweifelt werden, sind wir berechtigt, die Lieferung bis zur vollständigen Bezahlung oder angemessener Sicherheitsleistung zu verweigern und nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.
Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen für erbrachte Leistungen aus irgendeinem Grunde zurückzubehalten oder aufzurechnen. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.

§ 6 Gefahrenübergang, Lieferung und Lieferzeit

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung "ab Werk" vereinbart.
Wir sind zu Teillieferung berechtigt. Diese werden bei Auslieferung getrennt berechnet.
Vereinbarte Termine oder Fristen gelten als unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich und schriftlich als verbindlich vereinbart werden. Soweit nicht ein Fixtermin für die Lieferung vereinbart wurde, liegt Lieferverzug erst dann vor, wenn schriftlich eine angemessene Nachfrist gesetzt wurde.
Für die Rücknahme von Verpackungen gelten gesonderte Vereinbarungen.
Der Versand erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Die Lieferung gilt mit der Übergabe der Waren an den Frachtführer oder Transporteur als von uns vollzogen. Zu diesem Zeitpunkt geht die Gefahr auf den Kunden über.
Sofern gewünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Kunde.

§ 7 Mängelhaftung

Mängelrügen und Fehlteile müssen uns gegenüber unverzüglich und sofort nach Erhalt der Ware geltend gemacht werden, gegebenenfalls schriftlich. Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
Beruhen Mängel auf unsachgemäßer Arbeit, werden diese von uns behoben. Für die Behebung der Mängel ist eine angemessene Frist zu gewähren.
Keine Gewährleistung übernehmen wir für Form- und Materialveränderungen und -zerstörungen, die prinzipbedingt durch Sandstrahlen hervorgerufen werden können. Ebenso wird für arbeitsbedingten Ausschuss und Fehlmengen bei Kleinteilen bis zu einer Höhe von 3% keine Haftung übernommen.
Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Maximal begrenzt ist der Schaden auf die Kosten des gestrahlten Gegenstandes. Ansprüche auf entgangenen Gewinn sind ausgeschlossen.

§ 8 Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware, Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung vor. Dies gilt auch bei einem etwaigen Kontokorrent-Saldo. Wird die Ware seitens des Kunden be- oder verarbeitet, so erstreckt sich unser Eigentum auch auf die neue Sache. Für den Fall der Weiterveräußerung durch den Kunden tritt dieser bereits jetzt seine Kaufpreisforderung gegenüber dem Erwerber an uns ab und verpflichtet sich, seinen Abnehmer davon in Kenntnis zu setzen.

§ 9 Höhere Gewalt
Werden die von Wetzel Sandstrahltechnik geschuldeten Leistungen aufgrund von Krieg, Aufruhr, Feuer, Naturereignissen, staatlichen Beschränkungen, Unfällen, Streiks, unverschuldeten Betriebsstörungen und Maschinendefekten usw. ganz oder teilweise unmöglich gemacht oder verzögert wird, trifft uns keine Haftung. In diesem Fall sind wir berechtigt, ganz oder teilweise ohne Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten.

§ 10 Gerichtsstand - Erfüllungsort

Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.

§ 11 Schlussbestimmung
Sollten einzelne Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen. Die unwirksamen Bestimmungen sind durch durchführbare zu ersetzen, die den unwirksamen Bestimmungen in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht möglichst nahe kommen.